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Förderangebot Ost

Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen

DigiTrans-Richtlinie Mecklenburg-Vorpommern

Seit dem 31.12.2022 ist das Förderprogramm ausgelaufen. Eine Fortführung ist zur Zeit in der Prüfung.

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    Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)

    Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2023 bis dahin müssen beantragte Projekte auch abgeschlossen sein. Momentan gibt es noch keinen Antragsannahmestopp.

    Förderfähige Leistungen:

    Das MWAE1-Förderprogramm BIG unterstützt vier Maßnahmen:

    • Wissenschaftliche Untersuchungen (kleiner und großer BIG-Transfer)
    • Eigene FuE-Projekte (BIG-FuE)
    • Beratungen zur Antragsstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme (BIG-EU)
    • Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen(BIG-Digital)

    Förderberechtigt:

    Das MWAE-Förderprogramm BIG unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

    • auf Gewinnerzielung ausgerichtete KMU, inklusive Handwerk gemäß der geltenden EU-Definition und
    • KMU mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg

      Fördersumme:

      • Projektförderung als Zuschuss
      • kleiner (max. 5.000 Euro) und großer (max. 15.000 Euro) BIG-Transfer
      • BIG-FuE im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 100.000 Euro bei einer Laufzeit von max. zwei Jahren
      • BIG Digital zur Anteilsfinanzierung (50%), Für Modul: Beratung 50.000 Euro, Implementierung 500.000 Euro, Schulung 50.000 Euro
      • BIG-EU im Wege der Anteilfinanzierung (50%), max. 8.000 EUR bzw. als Leadpartner max. 16.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 12 Monaten

      Digitalprämie Berlin

      Die Antragsstellung erfolgt im Windhundverfahren und ist bis spätestens 31.12.2023 möglich.

      Förderfähige Leistungen:

      • Investitionen in Hard- und Software zur digitalen Transformation
      •  Investitionen in Verbesserung der IT-Sicherheit
      •  Investitionen in Digitale Beratung oder Qualifizierung. 
         

      Förderberechtigt:

      • Soloselbständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen von 0-249 Beschäftigte
      • Unternehmen mit Sitz in Berlin, Gründung vor 31.12.2019

      Fördersumme:

      • Förderung beträgt 50 Prozent der Investitionssumme
      • Bei bis zu 10 Beschäftigten beträgt die maximale Fördersumme 7.000 Euro (14.000 Euro Investitionsvolumen), ab 10,5 Beschäftigten liegt sie bei 17.000 Euro (34.000 Euro Investitionsvolumen)

      Digitalbonus Thüringen

      Laufzeit bis 31.12.2023

      Förderfähige Leistungen:

      • Digitalisierung von Betriebsprozessen
      • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
      • Einführung oder Verbesserung von Informations-und Datensicherheitslösungen

      Förderberechtigt:

      • KMU in Thüringen < 250 Mitarbeiter
      • Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro
      • Branchen: Gewerblichen Wirtschaft insb. verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel sowie wirtschaftsnahe Freiberufler
      • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Freiberufler*innen. 

      Fördersumme:

      • Wird als De-minimis-Beihilfe gewährt
      • Förderfähige Ausgaben (Projektkosten) zw. 5.000 -150.000 Euro 
      • Zuwendung in Höhe von bis zu 50 % der Ausgaben, max. jedoch 15.000 Euro

      DIGITAL INNOVATION Sachsen-Anhalt

      Eine Antragstellung im Programm DIGITAL INNOVATION ist aktuell nicht mehr möglich.

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        Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 - Sachsen

        Laufzeit bis 2027.

        Förderfähige Leistungen:

        • Unterstützung bei der Heranführung von Kleinstunternehmen an Themen der digitalen Transformation (Heranführungsprojekte)
        • Unterstützung bei komplexen Projekten zur digitalen Transformation (Transformationsprojekte)
        • Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung
        • Anschaffung notwendiger Hardware und Software
        • Einführung der Lösung einschließlich Schulung

          Förderberechtigt:

          • Gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist

          • Angehörige der freien Berufe

          Fördersumme:

          Zuschüsse:
          • Mindestbetrag der zuwendungsfähigen Ausgaben: 5.000 EUR
          • Der Fördersatz erhöht sich um 10 %, wenn das Unternehmen während der Projektlaufzeit bzw. des Durchführungszeitraums tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergütungen zahlt.
          • Zusätzlich können 7 % indirekte Ausgaben bezogen auf die direkten zuwendungsfähigen Ausgaben beantragt werden.
          Heranführungsprojekte von Kleinstunternehmen:
          • Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
          • Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 10.000 EUR
          Transformationsprojekte von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen:
          • Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
          • Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 60.000 EUR
          Transformationsprojekte von mittleren Unternehmen:
          • Bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
          • Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 100.000 EUR
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