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Nachweispflicht bei Arbeitszeiterfassung – keine Panik!

Nachweispflicht bei Arbeitszeiterfassung – keine Panik!

Seit Mitte September ist eines klar: Laut Bundesarbeitsgericht ist Arbeitszeiterfassung für alle deutschen Unternehmen verpflichtend. Wir klären über die Hintergründe des Urteils auf und schlagen eine aus unserer Sicht unschlagbare, kollaborative HR-Software vor. Damit Sie frei von jeglicher Hysterie wissen, was es zu beachten gibt.

2019 reichte eine spanische Gewerkschaft vor dem europäischen Gerichtshof Klage gegen die Deutsche Bank ein und löste damit eine Kette von Ereignissen aus. Grund für die Klage war das Fehlen eines innerbetrieblichen Systems zur täglichen Arbeitszeiterfassung der Bankangestellten. Argumentiert wurde damit, dass die Einhaltung der geleisteten Arbeitszeit ohne ein Erfassungssystem nicht gewährleistet werden könne.

In Deutschland bestand bisher lediglich die Pflicht, über acht Stunden hinausgehende Arbeitszeiten zu dokumentieren. Gewerkschaften sehen hierin schon seit Längerem eine Gefahr für die Einhaltung von Arbeitsrechten. Ausgehend von der Klage der Gewerkschaft entschied der Europäische Gerichtshof mit seinem Stechuhr-Urteil Folgendes: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die volle Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Zudem ist ein Bestätigungsnachweis über die erfassten Arbeitszeiten durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erforderlich. Damit stellt er Arbeitgeber in ganz Europa vor Herausforderungen.

Umstritten, aber eindeutig

Die Bundesregierung hat das deutsche Arbeitszeitgesetz noch nicht dem EuGH-Urteil entsprechend abgeändert. Die Ampelkoalition hatte aber in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, sich dem Thema der Arbeitszeiterfassung anzunehmen. Dem ist letzten Monat jedoch ein weiteres Machtwort der Judikative zuvorgekommen: Am 13.September 2022 entschied das Bundesarbeitsgericht. Mit Berufung auf das deutsche Arbeitsschutzgesetz und das EuGH-Urteil sei die Arbeitszeiterfassung in Deutschland bereits Pflicht und rechtlich bindend! Die allgemeine gesellschaftliche Resonanz auf das Grundsatzurteil (1ABR 22/21) glich einer Mischung aus Überraschung und Schock. Bedeutet es doch, dass die Vorgabe des BAG ohne Umsetzungsfrist wirkt. Die Arbeitszeiterfassung hat direkt zu erfolgen – selbst wenn der Gesetzgeber dies noch nicht legislativ gefestigt hat.

Keine Zeit für Panik

Doch statt in Panik zu verfallen, ist es nun an der Zeit, überlegte Entscheidungen zu treffen. Die logische Konsequenz aus dem Urteil: Die betriebliche Arbeitszeiterfassung wird in Zukunft vermehrt von behördlicher Seite überprüft. Da ein systematischer Nachweis nicht mit händischen Notizen auf Papier getan ist, empfiehlt sich ein elektronisches Erfassungssystem. So weit, so gut. Doch wie aus der schieren Angebotsflut wählen? Hier kommt unser Fachwissen über verschiedene Softwarelösungen ins Spiel.

Wir empfehlen

Unsere Empfehlung: die kollaborative HR-Software Kelio. Sie kontrolliert exakt die geleisteten Arbeitsstunden und bietet gleichzeitig sehr viel mehr als bloße Zeiterfassung.

Das Hauptaugenmerk liegt auf der Tätigkeits-Zeiterfassung, die ergänzend mit einer Analytics-Übersicht punktet. Als Abrundung ist die Betriebsdatenerfassung als Basis für eine einfache Abrechnung verfügbar. Buchen Sie Arbeitszeiten flexibel am Terminal, Computer oder Smartphone und verwalten Sie Tagespauschalen mit geübtem Blick auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Eine Übersicht über Arbeitszeiten und die Steuerung der Konten ist zudem kein Problem. Auch verschiedene Arten von Zeitprogrammen oder Verträgen sind unkompliziert verwaltbar. Ein Alleinstellungsmerkmal von Kelio: die verfügbare Schnittstellenverknüpfung. Die HR-Lösung ist mit über 140 Lohnabrechnungs- und ERP-Softwareprogrammen kompatibel und hilft maßgeblich Ihre Prozesse zu automatisieren.

Keilo Grafik

Als Softwaresuite konzipiert, besteht Kelio aus zahlreichen Zusatzmodulen. Die Zeiterfassungssysteme setzen auf einen intuitiven Ansatz, der die Gewohnheiten der User in den Mittelpunkt stellt. Stellen also auch Sie ihre Beschäftigten in den Mittelpunkt und lassen Sie sich von unseren IT-Spezialisten beraten. Für eine kurzfristige und zielgerichtete Angebotserstellung schreiben Sie uns gerne jederzeit unter sales@medialine.ag.

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