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Abschreibung für Computerhardware verkürzt

Abschreibung für Computerhardware verkürzt

News zum Thema Steuern

Steuern sind meist ein eher leidliches Thema. Nun gibt es aber gute Neuigkeiten vom Bundesfinanzministerium: Computerhardware und Software kann ab sofort in einem Jahr abgeschrieben werden.

Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben mitgeteilt, dass ab dem 1.1.2021 die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr verkürzt wird. Bisher galt eine Nutzungsdauer von drei Jahren. Daraus folgt auch, dass solche Anschaffungen über drei Jahre anteilig abzuschreiben waren. Mit der neuen Regelung können neu gekaufte Notebooks, Tablets, Desktops, Workstations sowie Software oder ähnliche Produkte in voller Höhe steuermindernd geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn die Anschaffungskosten über dem Wert von 800 EUR liegen und diese somit keine geringwertigen Wirtschaftsgüter darstellen. Ebenfalls können Restbuchwerte aus den Vorjahren im Jahr 2021 vollständig abgeschrieben werden. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Geräte, die ab dem 1.1.2021 gekauft wurden oder werden, mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr abgeschrieben werden können. Somit entsteht ein steuerlicher Vorteil für das aktuelle Geschäftsjahr.

Das Bundesministerium für Finanzen reagiert damit auf die Schnelllebigkeit der Digitalisierung und den fortschreitenden, technischen Fortschritt. Laut BMF haben die passenden Gesetze nun seit 20 Jahren Bestand und keine Anpassung mehr erhalten. Des Weiteren begründet das Ministerium diesen Schritt zudem damit, dass Computerhardware und „für die Dateneingabe und -verarbeitung erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware“ den „Kernbereich der Digitalisierung“ darstellen. Mit der neuen Regelung stellt das Bundesfinanzministerium nun wichtige Weichen und erleichtert die Anschaffung von Hard- und Software für Unternehmen. Diese haben die Chance mit nun kleineren Hürden in die eigene technische Ausstattung zu investieren. Somit kann die Digitalisierung und die Zukunft des Unternehmens unterstützt werden.

Sie haben Interesse an Hard- und Software oder weitere Fragen zu den neuen, steuerlichen Regelungen? Kontaktieren Sie gerne Ihren Ansprechpartner bei Medialine oder schreiben Sie uns einfach eine Mail an sales@medialine.ag.

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